Daten­schutz-Ord­nung

  1. Der Ver­ein ver­ar­bei­tet per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten sei­ner Mit­glie­der in auto­ma­ti­sier­ter und nicht auto­ma­ti­sier­ter Form.
    Hier­bei han­delt es sich um fol­gen­de Mitgliederdaten:

    a) Pflichtdaten:

    -Fami­li­en­na­me, Vor­na­me, Anrede
    -Adres­se und ggf. abwei­chen­der Adressat
    -Geschlecht
    -Geburts­da­tum
    -E-Mail-Adres­se
    -Tele­fon­num­mer und/oder Mobilfunknummer
    -Zahlungspflichtiger/e
    -Bank­ver­bin­dung
    -bei Min­der­jäh­ri­gen auch Name, Anschrift, Tele­fon­num­mern der Erziehungsberechtigten
    -Ein­tritts­da­tum

    b) wei­te­re per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten:

    -Sta­tus: aktiv/passiv
    ‑Mit­glieds­num­mer und Man­dats­re­fe­renz­num­mer für den SEPA-Last­schrift­ein­zug ‑Spar­ten- bzw. Abteilungszugehörigkeit
    ‑indi­vi­du­el­ler Ver­wen­dungs­zweck (Mit­glieds­bei­trä­ge)
    ‑bei Vor­stands­mit­glie­dern und sons­ti­gen Funk­ti­ons­trä­gern, neben dem Vor­ge­nann­ten zusätz­lich die E‑Mail-Adres­se, die Funk­ti­on im Ver­ein, Übungs­lei­ter­li­zen­zen und sons­ti­ge Erlaub­nis­se, die für die Tätig­keit im Ver­ein erfor­der­lich sind.

  2. Die unter 1a. genann­ten Daten sind Pflicht­da­ten; eine Per­son kann nur Ver­eins­mit­glied sein, wenn sie dem Ver­ein die oben genann­ten Pflicht­da­ten zur Ver­fü­gung stellt. Die Bereit­stel­lung der übri­gen Daten ist frei­wil­lig; sie sind für die Mit­glied­schaft im Ver­ein nicht erfor­der­lich. Die Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung der frei­wil­li­gen Daten ist Art. 6 Abs. 1a) Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DS-GVO)
  3. Ver­ant­wort­lich für die Daten­ver­ar­bei­tung ist die/der 2. stell­ver­tre­ten­de/-r Vorsitzendevorstand@tg-johannisberg.de
  4. Der Daten­schutz­be­auf­trag­te des Ver­eins ist unter Datenschutzbeauftragter@tg-johannisberg.de oder untervorstand@g‑johannisberg.de erreichbar.
  5. Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten der Mit­glie­der wer­den aus­schließ­lich zur Erfül­lung, der in der Sat­zung genann­ten Zwe­cke und Auf­ga­ben des Ver­eins ver­ar­bei­tet, ins­be­son­de­re zur Mit­glie­der­ver­wal­tung (ein­schließ­lich Bei­trags­ein­zug) För­de­rung des Sports und zu Zwe­cken der Öffent­lich­keits­ar­beit des Ver­eins. In die­sem Zusam­men­hang wer­den die Daten der Vor­stands­mit­glie­der und sons­ti­gen Ver­eins­mit­glie­dern soweit zur Kennt­nis gege­ben, wie es deren Ämter und Auf­ga­ben im Ver­ein erfor­dern. Rechts­grund­la­ge ist Art. 6Abs. 1b) DSGVO. Sofern sich die Daten­ver­ar­bei­tung auf ande­re Rechts­grund­la­gen stützt, wird dies in die­sem Para­gra­phen erwähnt.
  6. Als Mit­glied des Lan­des­sport­bun­des Hes­sen (LSBH) über­mit­telt der Ver­ein fol­gen­de per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten sei­ner Mit­glie­der dort­hin: Name und Kon­takt­da­ten des Vereinsvorstandes.
  7. Im Zusam­men­hang mit sei­nen öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen (z.B. Wett­kämp­fe, Sport­fes­te, Mit­glie­der­ver­samm­lung und Ehrun­gen ) ver­öf­fent­licht der Ver­ein Fotos von der Ver­an­stal­tung sowie einen Bericht dar­über (mit Ergeb­nis­sen und Ereig­nis­sen) im Inter­net (z.B. auf sei­ner Home­page ) und über­mit­telt Fotos nebst Bericht womög­lich an Print und Online-Zei­tun­gen. Sofern der Ver­ein Ergeb­nis­lis­ten erstellt, wer­den auch die­se in glei­cher Wei­se veröffentlicht/übermittelt. Fotos ein­zel­ner Per­so­nen wer­den nur veröffentlicht/übermittelt, sofern es sich um Bil­der von Ein­zel­sport­ar­ten han­delt; ande­re Ein­zel­bil­der wer­den nicht veröffentlicht/übermittelt, ins­be­son­de­re kei­ne Ein­zel­bil­der von Zuschau­ern. Jedoch ist in allen Fäl­len davon aus­zu­ge­hen, dass Mit­glie­der als Teil­neh­mer oder Zuschau­er auf den Fotos erkenn­bar sind. Soweit die Unter­tex­te zu Fotos oder die Berich­te auf bestimm­te Teil­neh­mer an der Ver­an­stal­tung hin­wei­sen, wer­den dabei höchs­tens Vor- und Fami­li­en­na­me, Ver­eins­zu­ge­hö­rig­keit sowie Funk­ti­on und Auf­ga­be im Ver­ein veröffentlicht/übermittelt. Auf Ergeb­nis­lis­ten erschei­nen neben dem erziel­ten Ergeb­nis Vor- und Fami­li­en­na­me sowie Ver­ein und Altersklasse.
  8. Dies dient der Öffent­lich­keits­ar­beit und Außen­dar­stel­lung des Ver­eins, ohne die er sei­ne Sat­zungs­zwe­cke und Auf­ga­ben nicht erfül­len kann. Die Rechts­grund­la­ge für die Veröffentlichung/Übermittlung der vor­ge­nann­ten Daten ist Arti­kel 6 Absatz 1 b) DSGVO. Zumin­dest über­wie­gen die Inter­es­sen und Grund­rech­te der Mit­glie­der nicht gegen­über den berech­tig­ten Inter­es­sen des Ver­eins (Rechts­grund­la­ge: Arti­kel 6 Absatz 1 f) DSGVO). Die Vor­schrif­ten der §§ 22, 23 des Kunst­ur­he­ber­ge­set­zes (KUG) zum Recht am eige­nen Bild wer­den gewahrt.
  9. Zur Durch­füh­rung von Ver­an­stal­tun­gen erstellt der Ver­ein Hel­fer­lis­ten mit den erfor­der­li­chen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­da­ten. Die­se Lis­ten wer­den nur inner­halb des Ver­eins an ande­re Hel­fer und die Orga­ni­sa­to­ren der Ver­an­stal­tung wei­ter­ge­ge­ben (Rechts­grund­la­ge: Arti­kel 6 Absatz 1 b) DSGVO). Eine dar­über hin­aus­ge­hen­de Ver­öf­fent­li­chung der Lis­ten (z.B. im Inter­net) bedarf der Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Hel­fer (Rechts­grund­la­ge: Arti­kel 6 Absatz 1 a) DSGVO)
  10. Der Ver­ein wird kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sei­ner Mit­glie­der an ein Dritt­land (außer­halb der EU) übermitteln.
  11. Die Mit­glie­der­da­ten wer­den spä­tes­tens 2 Jah­re nach Been­di­gung der Mit­glied­schaft gelöscht, soweit sie für die Mit­glie­der­ver­wal­tung und für his­to­ri­sche Berich­te und Dar­stel­lun­gen des Ver­eins nicht mehr benö­tigt wer­den und kei­ne gesetz­li­chen, ver­trag­li­chen oder sat­zungs­mä­ßi­gen Auf­be­wah­rungs­fris­ten dem entgegenstehen.
  12. Mit­glie­der haben im Rah­men der gel­ten­den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen das Recht auf Aus­kunft über Ihre gespei­cher­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berich­ti­gung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DGSVO), Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung (Art. 18 DSGVO), Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung (Art. 21 DSGVO) und Daten­über­trag­bar­keit (Art. 20 DSGVO). Die­se Rech­te kön­nen schrift­lich oder per E‑Mail bei den in (3) genann­ten Ver­ant­wort­li­chen gel­tend gemacht werden.
  13. Soweit Ein­wil­li­gun­gen der Mit­glie­der zur Ver­wen­dung ihrer Daten erfor­der­lich sind, kön­nen die­se münd­lich, schrift­lich oder per E‑Mail erteilt wer­den. Der Ver­ein ist beweis­pflich­tig dafür, dass eine Ein­wil­li­gung erteilt wur­de. Die Mit­glie­der kön­nen eine bereits erteil­te Ein­wil­li­gung jeder­zeit wider­ru­fen. Der Wider­ruf kann münd­lich, schrift­lich oder per E‑Mail an die in (3) genann­ten Ver­ant­wort­li­chen gesandt wer­den. Die Recht­mä­ßig­keit der bis zum Wider­ruf erfolg­ten Daten­ver­ar­bei­tung bleibt vom Wider­ruf unberührt.
  14. Den Mit­glie­dern steht das Recht zur Beschwer­de über die Daten­ver­ar­bei­tung des Ver­eins bei der zustän­di­gen Auf­sichts­be­hör­de zu. Zustän­di­ge Auf­sichts­be­hör­de ist im Bun­des­land Hes­sen der Hes­si­sche Daten­schutz­be­auf­trag­te mit Sitz in Wiesbaden.
Stand Janu­ar 2019

 

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