Zu Top 9: Ein überarbeiteter Satzungsentwurf (abzurufen über die Homepage des Vereins www.tg-
johannisberg1884.de) soll beschlossen werden. Der Entwurf kann auch bei dem 1. Vorsitzenden
Clemens Börner angefordert werden (Tel. 06722/4023972).

Bei Übernahme der Geschäftsführung durch den jetzigen Kernvorstand vor vier Jahren wurde dies
durch Mitarbeiter des Landessportbundes angeregt, die sich unsere Satzung angesehen haben.
Grundlage für die Überarbeitung war die Mustersatzung des Hessischen Landessportbundes für
Mehrspartenvereine (abzurufen über www.landessportbund-hessen.de).
Bei der Überarbeitung wurden verschiedene Schwerpunkte gesetzt:
Die Rechte der Kinder und Jugendlichen werden in der neuen Satzung deutlich gestärkt. Sie sind die
Zukunft des Vereins. Sie sollen mehr beteiligt und besser gehört werden. Eigenverantwortliches
Handeln soll gefördert werden. Dies wurde umgesetzt durch:
Bei der Darstellung der Vereinswerte wird ein gesonderter Absatz den Kinder- und
Jugendrechten gewidmet.
Der Vorstand soll einen Jugendwart aus seinen Reihen bestellen.
Die Vereinsjugend (12-18) soll einmal im Jahr einen Jugendvertreter wählen. Bei
entsprechendem Beschluss der Mitgliederversammlung kann der Vereinsjugend das Recht zur
Selbstverwaltung verliehen werden.
Es ist überall zu beobachten, dass ehrenamtliches Engagement nachlässt, was Vereine in existenzielle
Schwierigkeiten bringen kann. Mit der neuen Satzung erhält der Verein die Möglichkeit, sollten wirklich
nicht mehr genug Mitglieder motiviert werden können, sich im Vorstand zu engagieren, den Verein
notfalls auch mit nur vier Vorstandsmitgliedern am Leben zu erhalten (selbst wenn erklärtes Ziel ist, die
Arbeit wie bisher mit neun Vorstandsmitgliedern fortzuführen, sprich die Arbeit auf viele Schultern zu
verteilen). Dies wurde umgesetzt durch:
Eine Splittung in zwingend notwendige und optionale Vorstandsmitglieder
Es ist die Möglichkeit vorgesehen, eine Geschäftsstelle mit Geschäftsführer einzurichten (wie
dies bereits in einigen Rheingauer Vereinen praktiziert wird und was lt. Landessportbund bei
einem Verein unserer Größe eine ohnehin in Betracht zu ziehende Maßnahme sein sollte) und
auf diese reine Verwaltungsarbeit auszulagern.
Die Einberufung und Durchführung von Mitgliederversammlungen wird erleichtert, gerade auch in
Krisenfällen wie Corona. Dies wurde umgesetzt durch:
Veröffentlichung der offiziellen Einladung über die Homepage und Aushänge in den Hallen.
Natürlich wird, wie bisher, auch durch die Übungsleiter auf die anstehende
Mitgliederversammlung aufmerksam gemacht. Der mit den schriftlichen Einladungen
verbundene Aufwand ist derzeit immens.
Vorsehen von Möglichkeiten, die Mitgliederversammlung auch virtuell oder hybrid
durchzuführen. Auch wird die Möglichkeit eröffnet, Beschlüsse im Umlaufverfahren
herbeizuführen.
Für die Abstimmungen im Vorstand ist Entsprechendes vorgesehen.
Insgesamt wird bereits jetzt die Möglichkeit geschaffen, künftige digitale Entwicklungen nutzen zu
können, und die bereits vorhandenen technischen Entwicklungen werden berü